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So regeln Sie ihren Nachlass richtig

Vererben und Vermachen

10.04.2022

Der Tod eines geliebten Menschen ist für Angehörige ein schwerer Schlag. Umso schlimmer, wenn es beim Verteilen der Erbschaft zu Problemen kommt. Am besten regeln Sie deshalb Ihren Nachlass zu Lebzeiten. Die Rechtsanwaltskanzlei Klein aus Bexbach hat dazu einige hilfreiche Tipps:

 

Über ein ganzes Leben kann einiges an Vermögen zusammenkommen. Manches ist von tatsächlichem Wert, manches eher von immateriellem Wert – und manchmal kommt beides zusammen, etwa bei einem Familienheim. Im Fall Ihres Todes geht dieser Nachlass an Ihre Erben über. Haben Sie kein Testament aufgesetzt, greift dabei die gesetzliche Erbfolge. Dies kann in Ihrem Sinne sein, muss es aber nicht. Am besten bestimmen Sie deshalb selbst, wer nach Ihrem Tod was erhalten soll.

 

Was ist der Nachlasß

Mit Nachlass bezeichnet man den gesamten Besitz einer Person, der nach ihrem Tod an die Erben übergeht. Dazu zählen Kapital- und Barvermögen, Immobilien u.a. Werte, die nicht in Geld angelegt sind, Verpflichtungen des Verstorbenen, z.B. Schulden oder Bestattungskosten (Nachlassverbindlichkeiten), privater Besitz, private Sammlungen, Grundschriftstücke. Zum Nachlass gehören nicht: Vorerbschaftsrechte des Verstorbenen, Immobilien mit Nießbrauch oder Wohnungsrecht, Unterhaltsansprüche oder Rentenansprüche. Haben Ehepaare keine Gütertrennung vereinbart, muss zunächst entschieden werden, welcher Teil des Vermögens dem Erblasser gehört und welcher dem überlebenden Partner. Das führt zu einer sogenannten Zugewinngemeinschaft, die dem hinterbliebenen Ehepartner pauschal ¼ des gesamten Nachlasses zuspricht. Besteht hingegen eine Gütertrennung, wird der Nachlass so behandelt, als gäbe es keinen Ehepartner.

 

Was unterscheidet Nachlass und Erbe?

Umgangssprachlich werden Nachlass und Erbe oft synonym verwendet. Dabei ist das Erbe meist nur ein Teil des Nachlasses. Alle Erbteile zusammen ergeben den Nachlass. Ein treffenderes Synonym wäre deshalb die Erbmasse, aus der die einzelnen Erbteile ausgezahlt werden. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) spricht in der Regel von der Erbschaft, wenn es um die Rechtsstellung des Erben geht. Vom Nachlass hingegen eher, wenn das Vermögen gemeint ist, das auf den Erben übergegangen ist. In der Praxis ist dieser begriffliche Unterschied aber nicht relevant.

 

Wie regelt man den Nachlasß

Vielen ist es unangenehm, sich mit dem Thema Tod und Sterblichkeit auseinanderzusetzen. Das führt oft dazu, dass sie ihren Nachlass nicht oder nur unzureichend regeln. Gibt es kein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge. Dabei erben dann in der Regel Ehe- und Lebenspartner und ihre direkten Nachkommen. Das kann in Ihrem Sinne sein, muss es aber nicht. In vielen Erbfällen ist es deshalb sinnvoll, die gesetzliche Erbfolge zu umgehen – etwa, wenn Sie Ihren Ehepartner finanziell absichern, ein Kind enterben oder einer Freundin etwas vermachen möchten, aber wie geht das genaü Der einfachste Weg, Ihren Nachlass zu Lebzeiten zu regeln ist es, ein Testament aufzusetzen, entweder privat oder öffentlich (notariell). Die Alternative ist ein Erbvertrag. Ein privates Testament müssen Sie unbedingt komplett handschriftlich verfassen und unterschreiben, sonst ist es nicht wirksam. Für ein notarielles Testament müssen Sie einen Termin beim Notar machen. Das hat den Vorteil, dass Sie beim Formulieren beraten werden und das Testament anschließend automatisch amtlich verwahrt und ins Testamentsregister aufgenommen wird. So stellen Sie sicher, dass es nach Ihrem Tod auch tatsächlich gefunden wird. Wie Sie Ihren Nachlass auf Ihre Erben aufteilen, steht Ihnen völlig frei. Sie können ihn ungleich aufteilen, einer Person, einer Stiftung oder einem Verein etwas ganz Bestimmtes vermachen, jemanden komplett zum Alleinerben machen, Ihr Erbe an Bedingungen knüpfen oder Angehörige enterben. Beachten Sie allerdings, dass bestimmten Personen ein sogenannter Pflichtteil zusteht.

Tipp: Wenn Sie Ihr Testament machen, ist es hilfreich, das Vermögen, das Sie vererben wollen, übersichtlich und vollständig aufzulisten und diese Liste immer auf dem aktuellen Stand zu halten. So ersparen Sie den Erbnehmern eine aufwändige Ermittlung des Nachlasses. Es kann zudem hilfreich sein, wenn Sie Ihren Erben eine Kontovollmacht ausstellen.

 

Wie regelt man den digitalen Nachlasß

Einen bedeutenden Teil ihres Alltags verbringen viele Menschen zwischenzeitlich Online. Sie nutzen soziale Netzwerke, verschicken E-Mails und Messenger-Nachrichten oder steuern ihr Smart Home. Da nach dem Tod alle damit verbundenen Rechte und Pflichten auf die Erben übergehen, sollten Sie rechtzeitig regeln, wer Ihr digitales Erbe verwalten und was mit Ihren Konten und Daten passieren soll. Idealerweise erstellen Sie dafür eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Passwörtern und erteilen einer Vertrauensperson eine schriftliche Vollmacht, die „über den Tod hinaus“ gilt. Zusätzlich sollten Sie festlegen, dass der Nachlasspfleger schon zu Ihren Lebzeiten handeln kann, falls Sie etwa aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sein sollten, sich selbst um Ihre Daten zu kümmern.

 

Was ist die Sondererbfolge?

In der Regel gehen alle Güter des Erblassers im Erbfall automatisch auf die Erben über. Es gibt aber Ausnahmen. So sind Anteile an einer Personengesellschaft, wie einer GbR oder OHG nur dann vererblich, wenn das im Gesellschaftsvertrag mit Hilfe von Nachfolgeklauseln geregelt wurde. Wurde das versäumt oder absichtlich unterlassen, werden bei einer OHG die Erben des Anteilsinhabers keine Gesellschafter. Bei einer GbR wird diese sogar komplett aufgelöst. Zum Nachlass gehört dann in der Regel nur ein Abfindungsanspruch; das Unternehmen muss den Erben also Geld zahlen. Allerdings muss auch dieser Abfindungsanspruch im Gesellschaftsvertrag geregelt sein.

 

Wofür ist das Nachlassgericht zuständig?

Gibt es ein notarielles Testament, hat das Nachlassgericht die Pflicht, die beteiligten Personen über den Inhalt zu informieren, sobald ihm der Tod des Erblassers bekannt ist, das nennt man Testamentseröffnung. Auch bei einem privaten Testament wird ein Nachlass eröffnet. Jeder, der ein solches findet, ist gesetzlich verpflichtet, es nach dem Tod des Erblassers beim Nachlassgericht abzugeben. Das Nachlassgericht ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz oder Aufenthalt hatte. Als Erbe können Sie beim Nachlassgericht zudem einen Erbschein beantragen. Dieser weist Sie als Erbe aus. Er legitimiert sie also als Rechtsnachfolger des Verstorbenen. Eventuell wird auf dem Erbschein auch Ihr Erbanteil genannt. Bedenken Sie aber, dass mit Antrag der Nachlass als offiziell angenommen gilt. Sie können Ihr Erbe gegenüber dem Nachlassgericht aber auch ausschlagen. Das kann sinnvoll sein, wenn Sie ansonsten Schulden erben würden. Außerdem müssen Sie bei einer Ausschlagung nicht für die Bestattungskosten des Erblassers aufkommen.

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