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RA Klein informiert: Entscheidung der Woche

„Ich war es nicht“

07.10.2021

Das Schöne an der Mutterschaft ist doch, dass die eigentlich nie ernsthaft in Zweifel gezogen werden kann. Bei der Vaterschaft liegen die Dinge anders, weshalb insoweit manches, manchmal aus mehr oder weniger guten Gründen, ungeklärt ist. So auch in dem Fall, den jüngst das OLG Oldenburg entschieden hat.Die Beteiligten stritten um die Vaterschaft eines im vergangenen Jahr geborenen Mädchens. Die junge Mutter war sich ihrer Sache absolut sicher; Vater ihrer Tochter könne nur der spätere Beteiligte sein. Der sah das im Ergebnis zwar auch so, stritt aber gleichwohl eine Vaterschaft vehement ab. Licht ins Dunkel sollte deshalb ein Abstammungstest in Gestalt einer Speichelprobe bringen, so das Amtsgericht Aurich. Da der Kindesvater aber zu Recht befürchtete, dass der seinen Status als Kinderloser umgehend beenden würde, galt es, Mittel und Wege zu finden, um sich mit Anstand aus der Affäre zu ziehen. Das gelang zunächst ganz gut mit Hilfe seines ihm ungemein ähnlich sehenden Bruders. Weil nämlich für den der Vaterschaftstest aus naheliegenden Gründen nicht ansatzweise so bedrohlich erschien, wie für den Kindesvater, fand er auch nichts dabei, für Letzteren einzuspringen; unter Geschwistern hilft man sich!

Was auf den ersten Blick als aberwitziger Plan erschien, schien zunächst tatsächlich zu funktionieren. Der Test lieferte das gewünschte Ergebnis, nämlich keinerlei genetische Übereinstimmung zwischen dem Kind und dem Getesteten und das Amtsgericht Aurich goss das Ganze in einen entsprechenden Beschluss. Doch die junge Mutter kannte den Vaters ihres Kindes besser als dem lieb sein konnte und beantragte, ihn nochmals genetisch auf den Zahn zu fühlen. Dem kam das OLG Oldenburg im Dezember 2020 nach. Um zu gewährleisten, dass der Speichel tatsächlich ihm entnommen wird, dessen Vaterschaft in Streit stand, sollte die Kindesmutter der Entnahme beiwohnen. Schließlich wisse man ja nicht, ob der Beteiligte noch weitere Brüder habe, die ihm ebenfalls ungemein ähnlich sehen. Diese DNA-Untersuchung lieferte dann eine Fülle an genetischen Übereinstimmungen zwischen dem Getesteten und dem Kind.Für den Kindesvater und seinen hilfsbereiten Bruder ist der Fall damit aber noch nicht zu Ende. Denn das OLG reichte die Akten weiter an die Staatsanwaltschaft, und die prüft nun, ob der erste Vaterschaftstest für die Brüder noch ein strafrechtliches Nachspiel hat.

 

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