ErwerbsminderungsrenteDiese Regeln gelten aktuell für Betroffene10.10.2023350.000 Menschen in Deutschland haben im letzten Jahr einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt: doch nicht jeder bekommt sie auch. Vorher muss eine ganze Reihe von Hürden überwunden werden! Ein Überblick: Die wichtigsten Fragen zum Thema Erwerbsminderungsrente im Überblick: Erwerbsminderungsrente beantragen, Anspruch und Bedingungen: Was ist die Erwerbsminderungsrente? Wer bekommt Erwerbsminderungsrente und welche Bedingungen müssen dafür erfüllt sein? Erkrankten Beschäftigten wird der Lohn zunächst weiter vom Arbeitgeber gezahlt. Er kann sich die Kosten unter Umständen von der Krankenkasse erstatten lassen. Erst, wenn es um schwere Erkrankungen geht, die die Arbeitsfähigkeit dauerhaft beeinträchtigen (mind. 6 Monate) kommt die Erwerbsminderungsrente ins Spiel. Die bekommt in Deutschland nur, wer schwerwiegende gesundheitliche Einschränkungen hat und das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat. Das hängt vom Geburtsjahr ab und steigt nach und nach auf 67 Jahre. Voraussetzung ist zudem, dass wegen der Gesundheit nur noch weniger als 6 Stunden Arbeit am Tag möglich sind. Für einen vollen Anspruch wären es sogar weniger als 3 Stunden am Tag. Für viele Selbständige kommt eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente aber nicht in Frage, denn sie müssen bis auf einige Berufe nicht in die Rentenversicherung einzahlen und erhalten daher auch keine Zahlungen der Deutschen Rentenversicherung bei Erwerbsminderung. Sie können stattdessen etwa durch eine private Berufsunfähigkeitsversicherung vorsorgen. Freiwillige gesetzliche Rentenbeiträge reichen für einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente jedoch nicht aus. Das Thema betrifft somit grundsätzlich vorwiegend Arbeitnehmer. Diese müssen in der Regel eine sogenannte Wartezeit von 5 Jahren durchlaufen haben, um Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben. Gemeint ist: Arbeitnehmer müssen mind. 5 Jahre bei der Deutschen Rentenversicherung versichert gewesen sein, bevor sie überhaupt eine Erwerbsminderungsrente erhalten können. Davon müssen sie mind. 3 Jahre Pflichtbeiträge an die Deutsche Rentenversicherung gezahlt haben. Bei Schwangeren oder Menschen in Elternzeit gibt es Ausnahmeregeln. In der Praxis gibt es zudem einzelne Konstellationen, in denen auch Selbständige Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben können, z.B. wenn zusätzlich zur selbständigen Tätigkeit ein weiteres Angestelltenverhältnis besteht – unter Umständen kann so eben doch eine Pflichtversicherung entstehen. Auch Selbständige ohne die besagte Nebenbeschäftigung können in Ausnahmefällen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente habe. Dazu kann es zwei Jahre lang kommen, wenn sie weiter freiwillige Rentenbeiträge zahlen und vorher Pflichtbeiträge gezahlt haben. Ein dauerhafter Anspruch besteht nur, wenn Selbständige sich auf Antrag pflichtversichern lassen – oder wenn aufgrund der Tätigkeit eine Pflichtversicherung besteht. (wie bei Handwerkern, Künstlern und Publizisten, Hebammen und freiberuflichen Lehrern) Um welche Krankheiten geht es bei der Erwerbsminderungsrente? Muss ich eine Erwerbsminderungsrente beantragen? Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente? Im Einzelnen sind das: -Kontonummer / IBAN und Steuer-ID -Kranken-u. Pflegeversicherungsausweise, Nummern -Versicherungsnummer (steht z.B. auf allen Schreiben zur Rente) -Gehaltsabrechnung -Meldung zur Sozialversicherung (oder dem Sozialversicherungsausweis) -Versicherungsunterlagen für Zeiten ohne Berufstätigkeit (z.B: Nachweise über Ausbildungszeiten, Bescheide über Soziallleistungen) Zum Krankheitsverlauf müssen bei der Erwerbsminderungsrente zusätzlich noch folgende Dokumente vorgelegt werden: - Angaben über behandelnde Ärztinnen und Ärzte - Ärztl. dokumentierte Auflistung der Krankheiten und deren Auswirkungen (die Rentenversicherung spricht von „Gesundheitsstörungen“) - Dokumente und vorherige Bescheid von Krankenkassen, Arbeitsagenturen oder Berufsgenossenschaften zum Gesundheitsstatus und zu Krankenkassen - Angaben zur Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten der letzten Jahre - Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten - Bei Behinderungen: Behindertenausweis bzw. Feststellungsbescheide zum Grad und zur Art der Behinderung
Erwerbsminderungsrente - Was passiert nach der Antragsstellung? Der Unterschied: Bei einer Berufsunfähigkeit kann nicht mehr im bisher ausgeübten Beruf gearbeitet werden. Bei einer Erwerbsunfähigkeit kann in gar keinem Beruf mehr gearbeitet werden. Für die Rückkehr sollen die Erkrankten Rehas absolvieren. Die Deutsche Rentenversicherung spricht selbst vom Grundsatz „Reha vor Rente“. Ganz so schnell gibt es eine Erwerbsminderungsrente also nicht. Wenn die Krankheit aber so schwerwiegend ist, dass eine Reha das Problem nicht lösen kann, kann eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommen. Diese wird dann entweder in abgestufter oder voller Höhe gezahlt. Das hängt davon ab, ob nach Beurteilung der Rentenversicherung eine volle oder teilweise Erwerbsminderung vorliegt. Die Anerkennung ist im Regelfall befristet und höchstes 3 Jahre gültig. Nach Ablauf der Frist muss die Erwerbsminderungsrente neu beantragt werden. Nur wenn eindeutig keine gesundheitliche Besserung zu erwarten ist, wird langfristig weitergezahlt. Sind sich Rentenversicherung und Betroffene uneinig darüber, wie viel Arbeit noch möglich ist – und wie viel Erwerbsminderungsrente daher angemessen ist, kann es kompliziert werden. Im Zweifel droht ein langjähriger Streit. Wirken die eingereichten Unterlagen nicht plausibel, können weitere Nachweise angefordert werden. Zudem kann die Rentenversicherung selbst durch Leistungstests oder eigene Gutachter prüfen lassen, wie krank jemand tatsächlich ist. Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung? Eine Sonderregelung gibt es für Menschen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind; sie können auch bei Berufsunfähigkeit zumindest eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung erhalten. Es geht also um Fälle, in denen zwar noch wenigstens 6 Stunden täglich Arbeit möglich sind, aber nicht im bisherigen Beruf. Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente 2023 und wie berechnet man sie? Der Hintergrund: Der Verdienst bestimmt auch die Höhe der Einzahlungen. Relevant wird später der Punkte-Durchschnitt aller Beitragsjahre. Darüber hinaus geht es um die Art der Erwerbsminderung. Sie bestimmt den sogenannten Rentenartfaktor. Gilt man als vollständig erwerbsgemindert, beträgt der Rentenartfaktor 1,0. Ist man teilweise erwerbsgemindert, ist der Rentenfaktor 0,5. Des Weiteren geht es noch um den Rentenwert. Der wird jährlich bestimmt und war lange in West-u. Ostdeutschland unterschiedlich. Im Westen betrug er bis 30.06.2023 36,02 EUR, im Osten 35,52 EUR. Nachstehend ein Beispiel für die Berechnung ab 01.07.2023: Eine Person hat 35 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt: Im Durchschnitt dieser Jahre hat sie 0,7 Entgeltpunkte gesammelt. Wegen einer schweren Erkrankung bekommt sie eine volle Erwerbsminderungsrente. Der Rentenfaktor beträgt also 1,0. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung würde sich der Faktor entsprechend auf 0,5 reduzieren. Der Rentenwert liegt einheitlich bei 37,60 EUR. Wie viel die Erwerbsminderungsrente beträgt, errechnet sich daher wie folgt: Das Beispiel ist vereinfacht und eine abschlagsfreie Erwerbsminderungsrente. Eine solche erhalten in der Regel Personen, die dieses Jahr eine Erwerbsminderungsrente mit wenigstens 64 Jahren und 10 Monaten beziehen. 2024 steigt die Grenze auf 65 Jahre. Wer vor diesem Zeitpunkt Anspruch auf Erwerbsminderungsrente erhebt, muss Abschläge in Kauf nehmen. Pro Monat, in dem die Erwerbsminderungsrente früher bezogen wird, beträgt der Abschlag 0,3 %, maximal werden jedoch 10,8 % vom errechneten Betrag abgezogen. Aber auch davon gibt es wieder eine Ausnahme: Es gilt: Welche Vor- und Nachteile gibt es bei der Erwerbsminderungsrente? Der bedeutendste Vorteil der Erwerbsminderungsrente liegt klar auf der Hand. Der Staat lässt Menschen, die vor dem Rentenalter schwer krank werden, nicht im Regen stehen. Wie dargestellt, gibt es aber auch Nachteile. Sie möchten eine Werbeanzeige schalten?Rufen Sie uns gerne unter +49 (0) 68 41 / 61 40 5 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.BagatelleDie Homburger StadtzeitungSeit Oktober 2019 bieten wir Ihnen auch an, die Bagatelle online zu lesen. Klicken Sie einfach auf den unten stehenden Link, um dann kostenfrei die Bagatelle als PDF lesen zu können. Um künftig noch schneller und aktueller zu sein, werden wir auch online für Sie noch präsenter sein. Viel Spaß wünscht Ihnen das Team der Homburger Stadtzeitung! Online-Ausgabe
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