Was sind Abmahnungsgründe?
Jeder Arbeitgeber hat das Recht Abmahnungen gegenüber seinen Mitarbeitern auszusprechen, wenn das Verhalten des Angestellten Pflichten aus dem Arbeitsrecht begründet verletzt.
Oftmals werden Abmahnungen ausgesprochen, wenn Angestellte wiederholt nicht entschuldbar zu spät zur Arbeit kommen oder wenn Mitarbeiter den Vorgesetzten bzw. auch Kollegen beleidigen und dadurch das Betriebsklima nachhaltig schädigen.
Ist die Abmahnung berechtigt?
Die Abmahnung ist nur wirksam, wenn das vorgeworfene Verhalten deutlich in der Abmahnung bezeichnet ist und der Chef nachweisen kann, dass ein arbeitsvertragswidriges Vergehen vorliegt.
In der Abmahnung muss außerdem stehen, dass ein solches Verhalten künftig nicht akzeptiert wird. Die Drohung, dass bei wiederholtem Vergehen arbeitsrechtliche Konsequenzen erfolgen, muss ebenfalls Inhalt einer Abmahnung sein.
Aber noch weitere formelle Voraussetzungen müssen erfüllt sein. Dazu gehört, dass der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Abgemahnte die Abmahnung auch erhalten hat. Wenn das nicht nachgewiesen werden kann, ist die Abmahnung unwirksam.
Gekündigt nach einer Abmahnung
Die Abmahnung muss wirksam sein, um einem Arbeitnehmer zu kündigen. Von einer ordentlichen Kündigung spricht man, wenn diese innerhalb einer vertraglich bestimmten oder gesetzlich bestimmten Kündigungsfrist ausgesprochen wird.
Verhaltensbedingte Kündigung
Verhaltensbedingte Kündigungen werden beispielsweise ausgesprochen, wenn der Arbeitnehmer bei einem Konkurrenten zusätzlich arbeitet oder eigenmächtig seinen Urlaub antritt, ohne zuvor mit dem Vorgesetzten oder dem Arbeitgeber den Urlaub abzustimmen.
Fristlose Kündigung
Auch für eine außerordentliche Kündigung ist eine zuvor ergangene Abmahnung notwendig. Bei einer außerordentlichen Kündigung erfolgt die Kündigung fristlos.
Aber eine fristlose Kündigung kann nur in schweren Fällen ausgesprochen werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn der Mitarbeiter beispielsweise in der Firma geklaut hat. Nur in wenigen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber auch ohne Abmahnung kündigen.
Oft sind Abmahnungen nicht gerechtfertigt.
Viele Abmahnungen sind nicht gerechtfertigt. Häufig werden Abmahnungen seitens des Vorgesetzen forciert, um unliebsame Mitarbeiter loszuwerden.
Ob es Möglichkeiten gibt, gegen eine Abmahnung auch rechtlich vorzugehen, sollte immer mit einem Anwalt erörtert werden.
Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte
Wurde festgestellt, dass die Abmahnung zu Unrecht erteilt ist, kann ein Anspruch auf Entfernung der unwirksamen Abmahnung aus der Personalakte erwirkt werden.
Es kommt nicht selten vor, dass die Abmahnung trotz Rechtswidrigkeit dennoch in der Akte verbleibt, aber:
Eine gerichtliche Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber kann das Arbeitsklima weiter vergiften.
Es macht allerdings immer Sinn, eine Gegendarstellung zu den Anschuldigungen, die in der Abmahnung formuliert sind, zu verfassen. Eine solche Gegendarstellung muss ebenfalls in die Personalakte aufgenommen werden.
So kann der Arbeitnehmer erwirken, dass die Vorwürfe zumindest entkräftet sind.
Betriebsrat kann bei Abmahnung helfen
In größeren Betrieben gibt es meistens einen Betriebsrat. Bei diesem können Mitarbeiter eine Beschwerde einreichen. Der Betriebsrat prüft, ob die Beschwerde gerechtfertigt ist.
Er setzt sich für den Mitarbeiter ein und wirkt darauf ein, dass die Abmahnung unwirksam wird, wenn Gründe dagegensprechen.
Kann keine Lösung geschaffen werden, kann der Betriebsrat die Einigungsstelle anrufen.
Die Einigungsstelle besteht aus Beisitzern, die jeweils zu gleichen Teilen als Verantwortliche der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite bestehen.
Zusätzlich wird ein unparteiischer Vorsitzender bestellt, auf den sich beide Seiten einigen (müssen).
Oft sind/werden Arbeitsrichter hierfür bestellt. In solchen Verfahren konnten bereits gute Ergebnisse für den Arbeitnehmer erzielt werden.
Kündigung nach einer Abmahnung
Regelmäßig werden nach Abmahnungen Kündigungen ausgesprochen. Es spielt eine erhebliche Rolle, ob die Wirksamkeit der Abmahnung überhaupt gegeben ist.
War die Abmahnung nicht rechtens, ist die Kündigung es auch nicht.
Es macht demnach immer Sinn, gegen die Kündigung vorzugehen. Volker Klein Rechtsanwalt
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